Kann der Schuldner die Bekanntgabe einer betriebenen, aber bezahlten Forderung verhindern?

Im Blog vom 03.09.2020 wurden bereits die Voraussetzungen eines Gesuchs um Nichtbekanntgabe von Betreibungen an Dritte thematisiert. Dieser Beitrag befasst sich nun mit der Frage, ob nach bezahlter Forderung der Schuldner beim Betreibungsamt ein Gesuch gem. Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG um Nichtbekanntgabe des betreffenden Betreibungsregistereintrags gegenüber Dritten erfolgreich durchsetzen kann.

Strafrechtlicher Schutz des Lohns einer Prostituierten

Das Bundesgericht nahm den folgenden Sachverhalt zum Anlass, einen Grundsatzentscheid im Bereich der Prostitution zu fällen (BGE 6B_572/2020): Ein Mann schaltete auf einer Kleinanzeigenplattform ein Inserat, in welchem er nach jungen Frauen suchte, die gegen Entgelt eine Nacht mit ihm verbringen würden. Daraufhin meldete sich eine Frau bei ihm, welcher er mehrmals versicherte, dass er ihr das zuvor vereinbarte Entgelt nach dem Geschlechtsverkehr übergeben werde.

Freiwillige Weiterversicherung nach Art. 47a BVG bei Kündigung älterer Arbeitnehmer

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (EL), welche am 01.01.2021 in Kraft trat, wurde auch eine Ergänzung am Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgenommen. Bei der Beratung im Parlament bestand grosse Übereinstimmung, dass der Anspruch auf eine Altersrente der beruflichen Vorsorge erheblich dazu beitragen kann, eine spätere Abhängigkeit von Leistungen der EL zu vermeiden.

Nachlassplanung

Wer keine Nachlassplanung betreibt, wird im Todesfall sein Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufteilen müssen. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen – und diese auch richtig zu dokumentieren.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer

Das Alter eines Arbeitnehmers ist eine persönliche Eigenschaft aufgrund derer kein Arbeitnehmer gekündigt werden darf. Das gebietet der allgemeine Kündigungsschutz im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 336 ff. OR). Doch es besteht kein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, wenn ihnen aus einem anderen, beispielsweise wirtschaftlichen oder verhaltensbedingten Grund, vom Arbeitgeber gekündigt wird.