Neues aus der Badi Teil 2 …wenn Fabu vom Dreimetersprungbrett springt…
Der Sprungturm wird rechtlich als Werk betrachtet und fällt daher unter die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR.
Der Sprungturm wird rechtlich als Werk betrachtet und fällt daher unter die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR.
Kürzlich entschied das Bundesgericht in BGer 5A_801/2018 vom 30. April 2019, dass Meinungsäusserungen, Kommentare und Werturteile auf Facebook über andere Personen im Lichte des Art. 28 ZGB dann zulässig seien, wenn sie aufgrund des Sachverhalts, auf den sie sich beziehen, vertretbar und wahr sind
Hochsommerlich heisse Temperaturen locken Gross und Klein wieder ins kühle Nass in Freibädern und an Seen. Doch nicht nur Schwimmbegeisterte tummeln sich am blauen Wasser, auch die Langfinger sind nicht weit und wittern ihre Chance.
Am Samstag 15. Juni 2019 startet wieder die Tour de Suisse und damit wird einmal mehr die Frage nach den Sorgfaltspflichten bei Überholmanövern von Radrennfahrern aktuell.
Schweizer Bürger sowie Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz müssen eine im Ausland geschlossene Ehe im Schweizer Personenstandsregister eintragen lassen.
Als eine zentrale Massnahme kann kantonal die Patentbox eingeführt werden. Diese ermöglicht zusätzliche Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, sowie eine reduzierte Besteuerung auf Eigenkapital, welche auf Beteiligungen und interne Darlehen entfällt.
Das Bundesgericht bestätigte in einem neuerdings ergangenen Entscheid die Verurteilung eines Amateurfussballers wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung und auferlegte ihm eine bedingte Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Das Wasserkraftwerk Hammer in Cham sollte saniert werden. Fraglich war, ob es vollständig saniert werden müsse oder nur bis zur Entschädigungsgrenze saniert werden dürfe (Art. 80 Abs. 1 GSchG).
Immer öfter haben sich Anwälte und Gerichte in der Schweiz mit der Frage zu befassen, ob ausländische öffentliche Urkunden in der Schweiz vollstreckbar sind und somit einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellen.
Am 1. März 2019 ist das neue Asylverfahren der Schweiz in Kraft getreten. Das Asylverfahren wurde grundlegend reformiert und neu steht eine beschleunigte Abwicklung der Asylgesuche im Vordergrund.
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