Als eine zentrale Massnahme kann kantonal die Patentbox eingeführt werden. Diese ermöglicht zusätzliche Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, sowie eine reduzierte Besteuerung auf Eigenkapital, welche auf Beteiligungen und interne Darlehen entfällt.

Neu müssen Aktionäre Dividenden zu mindestens 70 Prozent (Bund) bzw. 50 Prozent (Kantone) versteuern, wobei die 5-Prozenttransponierungsschwelle für Aktien, die ans eigene Unternehmen übertragen werden, abgeschafft wird.

Die Kantone werden dafür individuell umfassende Erleichterungen gewähren, so dass die Steuerbelastung moderat ausfallen dürfte, das neue Steuersystem aber vollständig den geltenden internationalen Standards entsprechen wird.

Zusätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jeweils 0,15 Prozent angehoben.

Das Inkrafttreten ist für den 1.1.2020 vorgesehen.

 

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Autor: Martin Hütte / 22. Mai 2019, 10:47