Sowohl beim kurzzeitigen Arbeitseinsatz ausserhalb der Schweiz (Dienstreise, Entsendung) als auch bei einer Mehrfachtätigkeit in der Schweiz und im Ausland stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht. Dabei ist vielen noch unbekannt, dass entsandte Personen grundsätzlich während jeder – selbst kurzen –  Entsendung einer Entsendungsbescheinigung (sog. A1-Bescheinigung) bedürfen und diese während des Auslandseinsatzes bei sich tragen müssen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer während der Zeit der Entsendung ins Ausland weiter dem Schweizer Sozialversicherungsrecht untersteht. Wer ohne diese Bescheinigung reist, kann mit administrativen Sanktionen und Geldbussen bestraft werden (so z.B. in Frankreich oder Österreich).

Um eine lange und komplizierte Abklärung der Versicherungspflicht im Ausland vermeiden zu können, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das Onlineportal Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS) initiiert. Zugriffsberechtigt sind Unternehmen, Selbständigerwerbende, Ausgleichskassen sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Mittels ALPS können Arbeitgeber ihre Anmeldungen und Anträge digital hochladen und direkt an die jeweils zuständige Ausgleichskasse senden. Die Erfassung im System wird der Ausgleichskasse gemeldet und ermöglicht es dem Arbeitgeber durch den nun automatisierten Prozess, die notwendige Bescheinigung für seine Mitarbeiter innert kürzester Zeit zu beschaffen.

Die Plattform ist mit dem Onlineportal AHVeasy, welche die Zusammenarbeit und somit den Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den kantonalen Ausgleichskassen ermöglicht, verknüpft. Durch die Anmeldung bei AHVeasy wird der Zugriff auf ALPS automatisch freigeschalten.

Fazit:

Steht ein Arbeitseinsatz im Ausland oder eine Mehrfachtätigkeit im internationalen Verhältnis bevor und möchten Sie allfällige Sanktionen vermeiden, raten wir Ihnen die sozialversicherungsrechtliche Stellung Ihrer Mitarbeitenden vorgängig mittels ALPS abzuklären.

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

Autor: Martin Huette / 28. Nov. 2020, 14:53