Eigentlich nichts Aussergewöhnliches: Es ist geplant, auf der nächsten Urlaubsreise Freunde der eigenen Kinder mitzunehmen. Um nicht schon an der Grenze des Urlaubsziels Ärger zu bekommen, sollten einige Überlegungen beachtet werden:

Gerade bei minderjährigen Kindern kann es an der Grenze oder bei einer Polizeikontrolle Probleme geben. Auch wenn die Kinder in bester Absicht mitgenommen werden, handelt es sich von aussen betrachtet doch um Minderjährige, welche ohne Begleitung ihrer Sorgeberechtigten unterwegs sind. Es könnte sich somit zum Beispiel auch um Kindesentführung handeln.

Um mögliche Verdächtigungen zu vermeiden, sollten je nach Land länderspezifische Dokumente mitgeführt werden (Auskünfte über die benötigten Dokumente können die jeweiligen Konsulate und Botschaften erteilen). Es sollte jedoch in jedem Fall an eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und an die entsprechenden Reisedokumente gedacht werden. Die Vollmacht sollte nach Möglichkeit folgenden Inhalt haben und je nach Land in die jeweilige Landessprache übersetzt werden:

• Vor- und Nachname des Kindes
• Geburtsdatum und –ort
• komplette Wohnadresse
• Passnummer, Ausstellungsort und –datum
• Vor- und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Sorgeberechtigten
• Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel
• Telefonnummer mit Ländervorwahl
• Evtl. Passus für die Ermächtigung, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen
• Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils
• Wichtig: Alle Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile) müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung des Sorgerechts unterschreiben

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

Autor: Martin Hütte / 1. Sep. 2016, 15:38