Hypothetisches Einkommen der Ehegatten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL)
Wenn eine AHV- oder eine IV-Rente nicht reichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.